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Wie kann man eine Schufa-Auskunft für jemand anders, z.B. einen Bürgen, einholen?

Was man braucht: Internet, Drucker
Kostenpunkt: /
Schwierigkeit: Leicht bis mittel
Anmerkungen: Leider verlangen sehr viele Vermieter heutzutage schon eine Schufa-Auskunft. Wenn man einen Bürgen für das Mietverhältnis benötigt, muss diese Auskunft meist auch von der bürgenden Peron vorliegen. Allerdings kann man sich auch einfach eine Vollmacht ausstellen lassen, die einem bevollmächtigt, die Schufa für den Bürgen entgegen zunehmen.
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Als erstes muss man sich das Vollmachtsformular auf der Seite der Schufa runterladen und ausdrucken: www.schufa.de/de/search/suchergebnisse.jsp?cid=146b Das erste hier angezeigte Dokument in der Liste, ist die deutsche Fassung. Auch eine englische und türkische Fassung kann man hier finden.
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Jetzt muss dieses von der Person, die die Schufaauskunft abholen möchte und der Person, die die Vollmacht ausstellen will, ausgefüllt werden. Wenn es schnell gehen muss, kann man das Formular der Person auch faxen oder per E-Mail schicken. Auch benötigt man eine Kopie der Personalien beider Personen.
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Anschließend muss man nur noch die nächste Schufa Verbraucherservicestelle ausfindig machen und alle Formulare mitnehmen. Eine Übersicht aller Verbraucherservicestelle findet man hier: meineschufa.de/index.php?site=13_2#oben